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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.08.1984 - 4 B 263/83   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.08.1984 - 4 B 263/83 (https://dejure.org/1984,19154)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.08.1984 - 4 B 263/83 (https://dejure.org/1984,19154)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. August 1984 - 4 B 263/83 (https://dejure.org/1984,19154)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    In Anbetracht der Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 3. August 1984 - 4 B 263/83 - [FEVS 34, 464/466]; VGH Mannheim, Urteil vom 9. April 1986 - 6 S 756/85 - [VBlBW 1986, 384/385 f.]; BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1989 - Nr. 12 B 87.00612 - [FEVS 39, 98/101 f. = ZfSH/SGB 1990, 28]), dem Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft sei der Einwand abgeschnitten, er unterstütze den bedürftigen Partner nur vorschußweise anstelle des nicht oder nicht rechtzeitig leistungsbereiten Sozialhilfeträgers (zur grundsätzlichen Beachtlichkeit dieses Einwands im Sozialhilferecht vgl. BVerwGE 90, 154 [156]; 96, 18 [19 f.]), sieht sich der Senat schließlich zu folgendem Hinweis veranlaßt: Die Intention, bedarfsdeckende Leistungen für den Lebensunterhalt eines anderen nur vorschußweise im Wege der "Nothilfe" anstelle des Sozialhilfeträgers zu erbringen, ist unvereinbar mit der Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 12 M 345/98

    Eheähnliche Gemeinschaft; Sozialhilfe; Beweislast; Wirtschaftsgemeinschaft

    a) Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Mai 1995 (- BVerwG 5 C 16.93 -, NJW 1995, 2802) mit Blick auf die Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte (s. etwa OVG Lüneburg, Beschl. v. 3. August 1984 - 4 B 263/83 -, FEVS 34, 464, 466), dem Partner der eheähnlichen Gemeinschaft sei der Einwand abgeschnitten, er unterstütze den bedürftigen Partner nur vorschußweise anstelle des säumigen Sozialhilfeträgers, folgendes ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 12.06.1995 - 12 L 2513/94

    Sozialhilfe; Wohnfläche; Anzahl der Haushaltsangehörigen; Individualisierung der

    Dies rechtfertigt es, einem solchen Mitbewohner auch bei der Wohnflächenberechnung nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG wie einen mit dem Hilfeempfänger zusammenlebenden Ehegatten anzusehen (ebenso: Nds.OVG, Urt. v. 14.10.1992 - 4 L 743/92 - unter Bezugnahme auf den Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes für die Länder Niedersachsen und Schleswig- Holstein vom 3.8.1984 - 4 B 263/83 -, FEVS 34, 464 (465)).
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